
Die eingetragene Wort-Bild-Marke Qualitätsfleisch vom Limpurger Rind darf nur genutzt werden, wenn die Produktionskriterien erfüllt sind und die Nutzung von der Züchtervereinigung Limpurger Rind genehmigt ist.
Produktionskriterien Qualitätsfleisch vom Limpurger Rind:
- Weidehaltung während der Vegetationsperiode
- Winter: Laufstall mit eingestreutem Liegebereich
- Ausschließlich reinrassige Limpurger Tiere (HB-Abstammung)
- Regionale Futtermittel:
- kein gentechnisch verändertes Futter
- Raufutter (ab 1. Tag ad. lib.): Gras, Heu, Grassilage, Kleegras,
Luzerne, Futterstroh - Kraftfutter/Getreide: heimische Eiweißpflanzen (Ackerbohnen, Erbsen)
und Soja vorzugsweise aus eigenem Anbau bzw. aus der Region - Mineralfutter/Salze: nach Bedarf
- Keine Maissilage (Ausnahme: Körnermais zur bedarfsgerechten
Versorgung von Tieren bis 6 Monate)
- Regionale Schlachtung: möglichst kurze Transportwege
- Schlachtkörperqualität: Tiere müssen schlachtreif sein bzgl. Fettabdeckung
(mind. 2) und Ausprägung (mind. R)